Raus aus der Pandemie: Neustart für Hotel- und Gastronomiebetriebe

Unternehmen im Hotel- und Gastronomiebereich hat die Pandemie seit 2020 hart getroffen, härter als andere Branchen und Unternehmen. Mit zunehmender Impfquote und einer ausreichenden Verfügbarkeit an Schnelltests eröffnen sich den Unternehmen neue Chancen. Diese Öffnungsschritte können jedoch nur funktionieren, wenn die Regeln zur Eindämmung der Pandmie eingehalten und Kontaktnachverfolgung im Fall des Falles möglich ist. Über die Luca App und die Corona Warn App haben wir an anderer Stelle bereits ausführlich berichtet.
Klar ist, die Unternehmen im Tourismus müssen und werden ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie auch noch eine Weile leisten müssen, sollen künftige Wellen und Lockdowns vermieden werden.

Prävention und Datenschutz

Gerade die Debatten um die Corona Warn App und die Luca App haben vor allem eines deutlich gemacht, Prävention und Gesundheitsschutz funktionieren nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Verarbeitung ihrer sensiblen Gesundheitsdaten behalten. Bedauerlicherweise ist die Luca-App an einigen Stellen durch Sicherheitslücken, welche die Arbeit der Gesundheitsämter gefährden können, aufgefallen. Eine Gefahr für die Betriebe, die die Luca-App einsetzen, ist derzeit nicht bekannt. Laut jüngsten Meldungen hat der Anbieter der App in diesem Punkt nachgebessert. Mehr zur Luca-App lesen Sie auf dieser Seite.

Alternative: Contact-Tracing mit der Corona Warn-App des Bundes

Alternativ zur Nutzung der Luca-App besteht die Möglichkeit, die Corona Warn-App des Bundes für den Checkin via App zu nutzen. Geplant ist, dass die QR-Codes der Luca App und der Corona Warn-App kompatibel sein sollen, so dass die Codes mit beiden Apps nutzbar sind. Bislang konnte dies bei unseren Tests noch nicht belegt werden.

Testangebote

Getestete, Geimpfte und Genesene sollen in den kommenden Monaten die lange entbehrten Freiheiten zurück bekommen. Vereinzelt bieten Gastronomiebetriebe bereits Tests für den Besuch an. Angesichts der Wartezeiten, die an manchen Teststationen zu beobachten sind, keine schlechte Idee, sofern das Gesundheitsamt die Tests in Betrieben vor Ort akzeptiert. Angesichts fallender Preise für Tests ein kundenfreundliches Angebot, das von diesen sicher gerne in Anspruch genommen wird.

Unabhängig davon, ob im Unternehmen ein Testangebot vorgehalten wird, oder nicht müssen aktuell Gäste auf einen tagesaktuellen Test geprüft werden. Dies kann entweder mit einem schriftlichen Testat oder einem Eintrag in die Corona-Warn App erfolgen.

Datenschutz ist Vertrauenssache

Unabhängig von der Frage, ob die Behördenauflagen klassisch in Papierform mit Gästelisten oder auf elektronischen Wege erfüllt werden, Kundinnen und Kunden dürften großen Wert darauf legen, dass ihre gesundheitsbezogenen Daten vertraulich und zweckbestimmt behandelt werden. Die Auswüchse des vergangenen Jahres, als Gästelisten offen und für jedermann einsehbar herumlagen, sollten definitiv der Vergangenheit angehören.

Unternehmen, die in der gesamten Außendarstellung die Rechtsansprüche des Gastes auf Vertraulichkeit, Integrität und Zweckbestimmung der Datenverarbeitung ernst nehmen, haben gegenüber weniger zuverlässigen Betreibern einen Wettbewerbsvorteil.

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