Google Analytics vor dem Ende?

Europaweit gehen Datenschutzbehörden und private Verbraucherorganisationen gegen Google Analytics, das wohl meistbenutzte Analyseprogramm für Websites oder Shops, vor. Wie “NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte”, die Organisation des Juristen Max Schrems, mitteilt, gelang es der Organisation einen ersten größeren Erfolg im Zuge der 101 Musterbeschwerden bei Durchsetzung des Schrems II genannten Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu erreichen. Dazu das Unternehmen:

Die Entscheidung ist für fast alle EU-Websites relevant. Google Analytics ist das am weitesten verbreitete Statistikprogramm. Obwohl es viele Alternativen gibt, die in Europa gehostet werden oder selbst gehostet werden können, verlassen sich viele Websites auf Google und übermitteln damit ihre Nutzerdaten an den US-Multi. Ebenso werden viele andere US-Dienste genutzt, die einen Zugriff durch US-Geheimdienste ermöglichen. Die Tatsache, dass die Behörden nun nach und nach US-Dienste für illegal erklären könnten, erhöht den Druck auf EU-Unternehmen und US-Provider, auf sichere und legale Optionen zu setzen. Hier ist vor allem die Verarbeitung ohne faktischen Zugriff von US-Unternehmen wichtig.

https://noyb.eu/de/oesterr-dsb-eu-us-datenuebermittlung-google-analytics-illegal

Weitere Schritte der Aufsichtsbehörden dürften folgen

Auch die niederländische Datenschutzbehörde hat ihre Information bezüglich Analytics geändert:

Wenn Sie Google Analytics verwenden, dann verarbeiten Sie mit den analytischen Cookies personenbezogene Daten Ihrer Website-Besucher. Dies hat Auswirkungen auf ihre Privatsphäre. Im Prinzip müssen Sie sowohl das Telekommunikationsgesetz (Information Ihrer Besucher und Einholung ihrer Zustimmung) als auch die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG) einhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von Google Analytics in naher Zukunft möglicherweise nicht mehr zulässig sein wird.

https://autoriteitpersoonsgegevens.nl/nl/onderwerpen/internet-telefoon-tv-en-post/cookies#hoe-kan-ik-bij-google-analytics-de-privacy-van-mijn-websitebezoekers-beschermen-4898 (maschinelle Übersetzung)

Es ist absehbar, dass ähnliche Aussagen auch in Kürze seitens der bundesdeutschen Aufsichtsbehörden folgen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder folgen, ist hoch. Die bisher häufig vertretene Auffassung, dass Google Analytics nach vorheriger Einwilligung des Besuchers rechtskonform nutzbar wäre, muss wohl revidiert werden. Zumal es alternative Möglichkeiten im europäischen Raum unter Beachtung datenschutzrechtlicher Normen gibt.

Sie wissen nicht, ob Ihr Shop oder Ihre Website dem TTDSG und der DSGVO entspricht?
Gerne können Sie uns unter
info@prisecon.de
oder per Telefon unter
+49-7221-3577374
kontaktieren. Eine Kurzanalyse ist preiswerter, als Sie vielleicht denken.

Alternative kommerzielle oder Open-Source Analyseprogramme

Unternehmen sind gut beraten, alternative kommerzielle oder Open-Source Analyseprogramme, wie beispielsweise Matomo zu nutzen. Insbesondere Matomo kann durchaus rechtskonform implementiert werden. Gerne helfen wir Ihnen weiter.


Diese Seite verwendet die Shariff-Lösung der Ct.
Ihre Daten werden erst dann an Dritte übertragen, wenn Sie auf den entsprechenden Button klicken.

Herzlichen Dank fürs Teilen und Bekanntmachen dieser Seite.