Sicherheit in den Lieferketten sind eine elementare Voraussetzung für die Sicherheit der Informationsverarbeitung insgesamt. Nicht wenige erfolgreiche Angriffe auf Unternehmen und öffentliche Stellen beginnen bei Akteuren innerhalb der Lieferkette. Der Angriff auf über 70 Kommunen beispielsweise begann mit der erfolgreichen Kompromittierung der Südwestfalen IT.
SCRM – Die Sicherheit der Lieferkette ist ein entscheidender Faktor
Ein organisiertes Supply-Change-Risk-Management ist für Organisationen unverzichtbar. Das BSI-Gesetz setzt die NIS2-Richtlinie für Deutschland um. §30 BSIG bezieht ausdrücklich die direkten Lieferanten und Dienstleister in die Regulierung mit ein. Soweit es um die Verarbeitung personenbezogender Daten geht, kommt die DSGVO mit den Verpflichtungen nach Art. 28 ins Spiel.
5 Schritte zur Stärkung der Resilienz: Sicherheit im Management der Lieferketten
1. Schritt: Identifikation sämtlicher Prozesse, Anwendungen, IT-Systeme und Gebäude in die externe Dienstleister und Lieferanten eingebunden sind
Alle relevanten in Prozesse, Anwendungen, IT-Systeme und Gebäude einbezogenen Dienstleister und Lieferanten sind zu erfassen, Schnittstellen müssen identifiziert werden.
2. Schritt: Richtlinien
Erlassen Sie unternehmens- und ggf. abteilungsweite Richtlinien für Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleistern.
3. Schritt: Erfassung von Kontakten und Verantwortlichkeiten
Halten Sie sämtliche Kontaktinformationen und Verantwortlichkeiten auf übersichtliche Weise fest. Diese müssen auch bei einem personellen Wechsel immer auf einem aktuellen Stand gehalten werden.
4. Schritt: Bewertung und Risikoanalyse
Bewerten Sie die Relevanz von Dienstleistungen für Ihre Organisation und führen Sie eine Risikoanalyse durch. Priorisieren Sie dabei Maßnahmen zur Sicherheit ihrer Informationsverarbeitung.
5. Schritt: Evaluierung
Evaluieren Sie in regelmäßigen Abständen, ob die Maßnahmen zur Prävention und Risikominderung noch dem aktuellen Stand entsprechen. Wir haben bei Audits, die wir für unsere Kunden durchgeführt haben, mehr als einmal feststellen müssen, dass Dienstleister und Lieferanten ihren vertraglichen Pflichten zur Sicherheit nach dem Stand der Technik nicht nachgekommen sind.
Wer bereits ein Informations-Sicherheits-Management-System nach ISO/IEC 27001 oder BSI IT-Grundschutz eingeführt hat, sollte mit den oben genannten Schritten eines SCRM bestens vertraut sein.

Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (BSIG) ist nun im Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt, dass etwa 29.000 Unternehmen zusätzlich unter die Regulierung durch das BSIG fallen. Übergangsfristen wird es nicht geben. Das BSI kann als federführende Aufsichtsbehörde die Dokumentation zur Datensicherheit anfordern und Audits vor Ort durchführen.
Mehr dazu finden Sie unter https://www.bsig-gesetz.de.
Datenschutz und Datensicherheit – ungleich und doch zusammengehörend.
Datenschutz und Datensicherheit sind untrennbar miteinander verbunden. Mit unseren Tools, DSMS-Tool für die Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen und mit dem ISMS-Tool zur Gestaltung eines Informations-Sicherheits-Management-Systems fällt die Dokumentation und Erfüllung von Rechtspflichten deutlich leichter und wird kostengünstiger.
Unser Informationssicherheitsmanagementsystem-Tool ist ein preisgünstiges und innovatives Tool, das Unternehmen mit vorhandenem ISB bzw. ISB-Team die Arbeit erleichtert und den ISMS-Prozess übersichtlich strukturiert.
Mit dem DSMS-Tool können Datenschutzteams auch größerer Unternehmen koordiniert und effizient eingesetzt werden.
Details zum BSIG und den notwendigen Maßnahmen für Organisationen, die unter die Regelungen des BSIG fallen, finden Sie unter
https://www.bsig-gesetz.de
