Gesundheit und Pandemie: Was dürfen Arbeitgeber?

Guten Tag,
aktuell steht die Frage, was dürfen Arbeitgeber in Bezug auf die Gesundheitsdaten Beschäftigter erheben und was nicht, in der Diskussion. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, machte gestern in einer Pressemeldung nochmals deutlich, dass Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen, beispielsweise im Gesundheitswesen, im Regelfall weder den Impfstatus noch aktuelle Testergebnisse abfragen dürfen.

Angebot:
In unserem zweitägigen Intensivseminar “Awareness im Unternehmen – Auf die Mitarbeiter kommt es an” schulen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit praktischen Übungen und einem Theorieteil, wie Angriffe von Cyberkriminellen erkannt und abgewehrt werden können. Details zu unserem Praxisseminar finden Sie auf dieser Seite.

Zurück ins Büro?

Für Unternehmen, die zunehmend aus dem Homeoffice zurück ins Büro möchten, keine einfache Situation, sind sie doch gleichzeitig dafür verantwortlich, dass die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt wird. Der BfDI setzt sich deshalb aktuell dafür ein, eine saubere bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, um einen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen zu vermeiden.

Wir gehen aktuell davon aus, dass diese Fragen in den kommenden Wochen entschieden werden. Unternehmen und Beschäftigte brauchen Rechtssicherheit und Klarheit. Wir informieren Sie auf dieser Seite über die weitere Entwicklung.

Angebot
Sie haben Fragen? In einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch evaluieren wir Ihren möglichen Beratungsbedarf. Nutzen Sie einfach unser Formular auf dieser Seite oder rufen uns gleich an.


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