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Auftragsverarbeitung

Verarbeiten Dritte im Auftrag Ihres Unternehmens personenbezogene Daten, so benötigen Sie in fast allen Fällen, mit wenigen Ausnahmen, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Praxis unserer Beratungserfahrung zeigt, dass Auftragsverarbeiter häufig einen Vertragsvorschlag unterbreiten, der erhebliche Nachteile für Ihr Unternehmen beinhaltet. Leitfragen für die Prüfung von Verträgen nach Art. 28 DSGVO sind:

Klare Verträge schützen

Werden alle oben genannten Leitfragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet, dann steht dem Abschluss eines Vertrages nach Art. 28 nichts mehr im Wege. Ansonsten hilft nur der mühsame Weg der Nachverhandlung und, führt dieser nicht zum Erfolg, der Wechsel des Anbieters.

Fehlende Verträge nach Art. 28

sind ein Grund für die Behörden, Bußgelder zu verhängen. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Bei Übernahme eines Auftrags prüfen wir sämtliche Prozesse auf die Notwendigkeit, Verträge nach Art. 28 abzuschließen, sichten eventuell vorhandene Verträge auf vertragliche Mängel und schlagen in Ihrem Auftrag Verbesserungen vor. In den meisten Fällen dieser Art gelingt es, Ihre Risiken deutlich zu vermindern.

Weitere Informationen zum Thema Auftragsverarbeitung finden Sie hier.


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